Naumann Optik
Gutes Sehen seit 1873.
- Erklärung zur Barrierefreiheit -
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Allgemeine Beschreibung
Unsere Website informiert über aktuelle Aktionen und Service unserer Firma Naumann Optik in Köthen und Wissenswertes rund um die Augenoptik.
Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB
Naumann Optik OHG, Schalaunische Str. 29, 06366 Köthen, info@naumannoptik.de
Gesetzliche Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen resultieren aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 im Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Erfüllung der Anforderungen zur Barrierefreiheit
Unsere Website ist gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet, um sicherzustellen, dass unser Angebote für alle Menschen zugänglich ist. Dieses betrifft:
Zugang und Sicherheit: Unsere Sicherheits-, und Authentifizierungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer verständlich, sichtbar und bedienbar sind.
Funktionale Leistungskriterien
Wir bieten verschiedene Bedienungsformen an, die sicherstellen, dass unsere Inhalte auch von Nutzern mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen verwendet werden können. Dazu gehören:
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Alle Inhalte sind visuell zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
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Unsere Funktionen erfordern kein Hörvermögen.
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Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar.
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Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
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Wir stellen sicher, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.
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Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.
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Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.
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Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen Magdeburg, Sachsen-Anhalt.