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Naumann Optik

Gutes Sehen seit 1873.

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-   Krankenkassenabrechnung  -

Brille für die Augenheilkunde
Die Sache mit der "Kassenbrille" ...

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen auf Basis des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) für Sehhilfen. Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist eine augenärztliche Verordnung (des aktuellen Quartals) bzw. ein Berechtigungsschein eines Augenoptikers mit Präqualifikations-Zertifikat notwendig.

Wir sind (prä)qualifiziert!

 

Augenoptikerbetriebe benötigen für die Leistungsabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen eine sogenannte Präqualifizierung, für die sie umfassende fachliche, räumliche und technische Voraussetzungen erfüllen müssen.

Wir von Naumann Optik haben die Präqualifizierung erfolgreich durchlaufen und können somit die Ihnen zustehenden Leistungen mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

 

Wann zahlt die Krankenkasse?

 

bei Kinderbrillen (< 18 Jahre)

Kinder haben unabhängig von der Stärke ihrer Fehlsichtigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die Krankenkassenzuzahlung bei Brillengläsern.

bei Brillen (ab 18 Jahre)

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit über +/-6,00 Dioptrien

  • Hornhautverkrümmung über +/-4,00 Dioptrien

  • Sehfähigkeit von maximal 30 % auf dem besten Auge trotz Brille/Kontaktlinsen

 

bei Kontaktlinsen (altersunabhängig)

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit über +/-8,0 Dioptrien

  • irreguläre Hornhautverkrümmung, bei der durch Kontaktlinsen im Vergleich zur Brille eine Sehkraftsteigerung von mindestens 20% erreicht wird

  • Anisometropie (Ungleichsichtigkeit der Augen) über +/-2,0 Dioptrien

  • Keratokonus

  • Augenerkrankungen, bei denen durch Kontaktlinsen im Vergleich zur Brille eine Sehkraftsteigerung von mindestens 50% erreicht wird

In der Regel – außer es liegt eine spezielle augenärztliche Diagnose vor - handelt es sich dabei um eine einfache „Grundversorgung“, z.B. Einstärken- oder Gleitsichtgläser aus Standard-Kunststoffmaterial ohne Vergütung. Eine Brillenfassung wird nicht bezuschusst.

 

Wir beraten Sie zu diesem Thema gern!

Für weitere Informationen und Fragen vereinbaren Sie einfach einen Termin.

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